In der Praxis komme es nun vor, dass – zum Beispiel bei einer Ausschlagung der Erbschaft – Rechnungen der stationären Pflegeeinrichtungen unbezahlt blieben. Die Pflegeeinrichtungen hätten deshalb damit begonnen, ein Depot (in der Praxis auch Akontozahlung oder Vorauszahlung genannt) zu erheben, das für allfällige offene Forderungen nach dem Tod herangezogen werden könne. Die Höhe dieses Depots sei sehr unterschiedlich, könne aber bis Fr. 20'000.– betragen. Ungelöst sei die Situation bei Personen, die nicht über genügend eigene Mittel verfügen würden, um das Depot bezahlen zu können.