In genannter Interpellation betreffend Nichtunterzeichnung der Pensions- und Betreuungsverträge von Pflegeheimen durch die Berufsbeistände sowie fehlender Zuständigkeiten bei Personen ohne finanzielle Reserven stellt der Interpellant unter anderem folgende Frage: "Wer ist zuständig für Kostengutsprachen oder Vorauszahlungen, die in den Pensions- und Betreuungsverträgen festgehalten sind, um grössere Debitorenverluste aufzufangen, und von den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern nicht selber bezahlt werden können?"