Den Materialien zu den erwähnten Bestimmungen des Pflegegesetzes, konkret den (06.183 und 07.101) Botschaften 1. und 2. Beratung zum Pflegegesetz vom 6. September 2006 und 25. April 2007 und den Materialien zur Revision der Pflegefinanzierung (10.259 vom 1. September 2010 und 11.173 vom 4. Mai 2011), lassen sich keine näheren Ausführungen entnehmen, wie die Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der stationären Langzeitpflege gegenüber Bewohnerinnen und Bewohnern bei nicht ausreichenden finanziellen Mitteln umzusetzen ist. 2.2.2 (14.47) Interpellation Andre Rotzetter, CVP (heute: Die Mitte), Buchs, vom 4. März 2014