Der Beschwerdeführer (Vertreterin) bringt vor, dass B._____ Ende März 2018 in das A._____ eingetreten sei, dann infolge massgeblicher Verbesserung seines Gesundheitszustands per 20. Juni 2022 in ein Pflegeheim habe wechseln können, wo er sich seines Wissens bis heute aufhalte. Bei Austritt aus dem A._____ seien die Rechnungen für die Monate April bis Juni 2022 im Gesamtbetrag von Fr. 17'968.30 offen geblieben. B._____ sei mit Schreiben vom 14. September 2022, 15. Februar 2023 und E-Mail vom 19. Mai 2023 sowie mit zahlreichen Anrufversuchen erfolglos zur Zahlung aufgefordert worden. Der Betreibungsregisterauszug von B.___