2.1.1 Gemeinderat E._____ Der Gemeinderat E._____ argumentiert in seinem Entscheid und seinen Rechtsschriften, dass die Gemeinden den Zugang in eine stationäre Pflegeeinrichtung auf Gesuch hin mit einer subsidiären limitierten Kostengutsprache von maximal Fr. 12'000.– gewährleisten würden. Die zwei Monatsbetreffnisse seien in der Regel für den Start der Bewohnenden für die ersten zwei Monate gedacht, um einem allfälligen finanziellen Risiko der Bewohnenden oder der Pflegeinstitution entgegenzuwirken. Die ausstehenden Rechnungen würden sich auf den Zeitraum von April bis Juni 2022 beziehen und damit nicht auf den Zeitpunkt seit März 2018.