TschV und Art. 3 Abs. 1 TSchV). "C._____" weist zudem mehrere Leiden auf (Lahmheit, entzündetes Ohr, Paradontose), welche der Beschwerdeführerin entweder pflichtwidrig nicht aufgefallen sind oder um deren Behandlung sich die Beschwerdeführerin pflichtwidrig nicht gekümmert hat (Verstoss gegen Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 TSchV). Dies zeigt, dass die Beschwerdeführerin ihren Pflichten als Halterin von "C._____" in mehrfacher Hinsicht und in mehrfacher Weise nicht in genügender Weise nachgekommen ist bzw. nachkommen konnte und dass es daher wiederholt zu Verstössen gegen Normen der Tierschutzgesetzgebung gekommen ist.