- Von den Hunden an der F-Strasse, S._____, zu welchen auch der Hund "C._____" gehört und an welcher auch die Beschwerdeführerin wohnhaft war, gingen massive Lärmbelästigungen zu allen Tages- und Nachtzeiten aus. "C._____" entlief mehrfach und "C._____" erhielt zu wenig Auslauf, was die mangelhafte Bemuskelung und die übermässig langen Krallen von "C._____" untermauern, welche der tierärztliche Bericht bestätigt (Verstoss gegen Art. 7 Abs. 1 lit. c TschV und Art. 3 Abs. 1 TSchV).