- Die Beschwerdeführerin war bzw. ist aufgrund diverser Aufenthalte in Gesundheitsinstitutionen (A._____, D._____, E._____ AG) wohnungsabwesend, was aus dem Vollzugsbericht Gefährdungsmeldung wegen Verdachts auf Verwahrlosung vom tt.mm.jjjj und der E-Mail der Beiständin der Beschwerdeführerin vom 11. November 2024 hervorgeht. Dieser Umstand spricht ebenfalls gegen die Fähigkeit, eine angemessene und kontinuierliche Sorge zum Hund "C._____" bzw. zu Tieren generell tragen zu können.