Die Gesamtkosten von Fr. 500.00, bestehend aus den Kosten der Kontrolle vom tt.mm.jjjj von Fr. 150.00 sowie den Kosten der Verfügung von Fr. 350.00, werden J._____ zu 4/5, d.h. mit Fr. 400.00, auferlegt. Der Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 30 Tagen zu begleichen. Ein allfällig bereits geleisteter Mehrbetrag ist dem Beschwerdeführer zurückzuerstatten. 1.3. Im Übrigen wird die Beschwerde vom 18. März 2024 abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'500.–, der Kanzleigebühr von Fr. 190.00, zusammen Fr. 1'690.–, werden zu 4/5 (Fr. 1'352.00) dem Beschwerdeführer auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. 3.