Bereits rund zwei Jahre vor dieser Kontrolle wurden gegen Beschwerdeführer wegen denselben Mängeln in der Tierhaltung Massnahmen angeordnet. Aufgrund der mehrfachen Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung erscheint eine Verwarnung und Androhung schwerer Massnahmen bei erneuter Widerhandlung angezeigt. 2.5.7 Verhältnis zum strafrechtlichen Verfahren