Aufgrund der im Jahr 2021 durchgeführten Kontrolle sowie den Meldungen aus der Öffentlichkeit muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer die Hunde auf dem Balkon versäubern liess. Bei der Kontrolle im tt.mm.jjjj wurde durch den VeD festgestellt, dass der Balkon frisch gereinigt, aber dennoch ein Uringeruch wahrnehmbar war. Es muss daher angenommen werden, dass sich die Hündinnen zumindest bis zur Kontrolle im tt.mm.jjjj nach wie vor auf dem Balkon versäuberten, was nicht tiergerecht ist.