Dem Beschwerdeführer wurde erklärt, dass der Auslauf im Garten nicht ausreichend sei. Nachdem der VeD dem Beschwerdeführer eröffnete, den Hund "E._____" nicht in der Haltung des Beschwerdeführers zu belassen, verzichtete der Beschwerdeführer auf den Hund. Nach dem Tod des Hundes "H._____" im Februar 2022 schaffte sich der Beschwerdeführer zwei junge Labrador-Hündinnen an. Im tt.mm.jjjj meldete eine Person aus der Nachbarschaft des Beschwerdeführers dem VeD, dass sie die Hunde nie draussen gesehen habe und die Hunde intensiv bellen würden.