Zudem wurde das lange und laute Hundegebell beanstandet. Am tt.mm.jjjj führte der VeD beim Beschwerdeführer eine Kontrolle durch und stellte dabei im Wesentlichen fest, dass die Hunde "H._____" und "E._____" nicht spazieren geführt und sich drinnen und auf dem Balkon versäubern würden. Der Hund "E._____" wurde im Dachstock [...] angeleint gehalten. Der Beschwerdeführer konnte sich nur im Rollstuhl bewegen; seine Partnerin betreute sowohl ihn selbst als auch seinen Bruder. Dem Beschwerdeführer wurde erklärt, dass der Auslauf im Garten nicht ausreichend sei.