Der Beschwerdeführer wurde erstmals im Jahr 2021 beim VeD aktenkundig. Damals gingen zwei Meldungen aus der Öffentlichkeit beim VeD ein, in welchen Mängel in der Hundehaltung beim Beschwerdeführer geschildert wurden. Insbesondere wurde berichtet, dass die beiden Hündinnen des Beschwerdeführers nicht ausgeführt würden. Die Hunde würden in der Wohnung und auf der Terrasse gehalten, wo sie sich auch versäubern würden. Zudem wurde das lange und laute Hundegebell beanstandet.