Der VeD ordnete in seiner Verfügung vom 16. Februar 2024 an, dass die Hündinnen "A._____" und "D._____" mindestens einmal täglich für mindestens eine Stunde ausserhalb des Gartens durch eine geeignete Person spazieren geführt werden müssten. 8 von 13 Die verfügungsweise Anordnung, dass die Hunde täglich für mindestens eine Stunde ausgeführt werden müssen, erscheint ohne weiteres geeignet, zum Schutz der Tiere beizutragen. Sie entspricht den gesetzlichen Vorgaben in Art. 71 Abs. 1 und 2 TSchV.