Zudem wurde angeordnet, dass mit den beiden Hündinnen bis 31. Dezember 2023 je 20 Lektionen Hundekurs absolviert werden müssen. In der neuen Verfügung vom 16. Februar 2024 wird in Abweichung zur Verfügung vom 17. Juli 2023 verlangt, dass die Hündinnen durch eine geeignete Person mindestens einmal täglich für mindestens eine Stunde ausserhalb des Gartens spazieren geführt werden müssen. In diesem Zusammenhang verlangt der VeD vom Beschwerdeführer, dass er alle zwei Monate einen ärztlichen Bericht betreffend seine Gehfähigkeit und körperliche Fitness in Bezug auf das Führen von Hunden einreicht.