In der Verfügung vom 17. Juli 2023 wurde angeordnet, dass die Hunde "A._____" und "D._____" ab sofort dreimal pro Woche für mindestens eine Stunde durch eine Drittperson einzeln spazieren geführt werden müssen. Die Hündinnen müssten zudem mindestens dreimal täglich die Möglichkeit zur Bewegung und zum Versäubern im Garten bekommen. An Tagen, an welchen die Hündinnen nicht von einer Drittperson ausgeführt würden, müsse ein Aufenthalt im Garten mindestens eine Stunde dauern. Zudem wurde angeordnet, dass mit den beiden Hündinnen bis 31. Dezember 2023 je 20 Lektionen Hundekurs absolviert werden müssen.