Der Beschwerdeführer rügt, dass die Massnahmen des VeD in der Verfügung vom 16. Februar 2024 verschärft worden seien. Implizit macht er damit geltend, dass er gegenüber der ursprünglichen Verfügung vom 17. Juli 2023 schlechter gestellt worden sei. 2.4.2 Gesetzliche Grundlagen