5 von 13 unerklärlich, wie jemand habe Urin riechen können. Der VeD hielt in seinem Kontrollbericht vom tt.mm.jjjj fest, dass der Beschwerdeführer den Wohnbereich und den Aufenthaltsbereich der Hunde gezeigt habe. Es sei dabei aufgefallen, dass der Balkon frisch gereinigt und noch feucht gewesen sei. Aufgrund der hohen Aussentemperaturen an diesem Tag habe das Reinigen nicht lange vor der Kontrolle stattfinden können. Ein Uringeruch sei wahrnehmbar gewesen. Dass die Terrasse kurz vor Eintreffen des VeD noch gereinigt worden ist, bestreitet der Beschwerdeführer nicht.