Zudem ist die angeblich ausgelassene Aussage, dass das Treppenlaufen erst ab 12 Monaten erlaubt sei, für die Verfügung nicht von Relevanz gewesen. Weder das Alter der Hunde noch das Treppenlaufen stellten Gründe für die Anordnung von Massnahmen dar. 2.3.2.8 Kontrolle vom tt.mm.jjjj Die Beschwerdeführer bringt vor, dass die Balkontüre bei der Kontrolle geschlossen gewesen und auch geschlossen geblieben sei. Die Terrasse sei mit grünem Rasenteppich belegt gewesen. Es sei