Der Beschwerdeführer bemängelt, dass er gegenüber der Hundetrainerin gesagt habe, dass seine Frau nach ihrer Rückkehr mit den Hunden spazieren gehe, und nicht, dass sie aktuell mit den Hunden spazieren gehe. Der Veterinärdienst stützt seine Ausführungen in der Verfügung vom 16. Februar 2024 auf die Telefonnotiz vom tt.mm.jjjj. Der Wortlaut der Telefonnotiz wurde in der Verfügung richtig wiedergegeben. Ob die Telefonnotiz tatsächlich den Aussagen der Hundetrainerin entspricht und die Hundetrainerin die Aussagen des Beschwerdeführers richtig wiedergegeben hat, lässt sich nicht mehr überprüfen.