Die Beanstandungen des Beschwerdeführers unter dem Titel "Meldung vom tt.mm.jjjj" beziehen sich inhaltlich auf den Abschnitt "Vorgeschichte", weshalb diese in vorstehender Erw. 2.3.2.2 abgehandelt wurden und darauf verwiesen werden kann. 2.3.2.4 Vorfall vom tt.mm.jjjj Gemäss dem Beschwerdeführer seien die Aussagen zum Vorfall vom tt.mm.jjjj nicht korrekt. Jedoch kann, auch wenn der Strafantrag zum Vorfall vom tt.mm.jjjj zurückgezogen worden ist, für die Anordnung von verwaltungsrechtlichen Massnahmen auf den Sachverhalt abgestellt werden, welcher der Strafanzeige zugrunde lag (s. nachfolgende Erw. 2.5.7). 2.3.2.5 Stellungnahme J._____ vom 7. Mai 2023