Die Verfügung des VeD vom 30. Juli 2021 basiert im Wesentlichen auf Meldungen aus der Öffentlichkeit und Feststellungen, welche der VeD bei einer Kontrolle am Wohnort des Beschwerdeführers gemacht hat. Zudem hat sich der VeD auf die Aussagen des Beschwerdeführers und seiner Partnerin anlässlich dieser Kontrolle abgestützt. Die Feststellungen und Aussagen wurden in einem Kontrollbericht festgehalten und entsprechen den Ausführungen in der Verfügung. Wieso es sich deshalb um Falschaussagen seitens des VeD handeln soll, führt der Beschwerdeführer nicht genauer aus.