Zudem besuche er mit den Hunden die Hundeschule. Das ganze Verfahren basiere auf einer Anzeige, die sich als unrichtig erwiesen habe. Die Staatsanwaltschaft habe das Verfahren eingestellt, was vom VeD nicht zur Kenntnis genommen worden sei. Der VeD habe die alte Verfügung mit neuen, wesentlich verschärften Forderungen und massiven Drohungen ersetzt. Der Beschwerdeführer beanstandet zudem die Auflage, alle zwei Monate einen Arztbericht einzureichen. Dies sei eine Provokation und er werde menschenverachtend behandelt. Die Auflage, mit den Hunden 10 Stunden pro Jahr die Hundeschule zu besuchen, werde begrüsst.