Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde im Wesentlichen vor, dass sämtliche Eingaben und Veränderungen in der Zeit seit Erlass der letzten Verfügung vom 17. Juli 2023 nicht berücksichtigt worden seien. So werde die Tatsache unterschlagen, dass seine Partnerin seit letztem Jahr wieder bei ihm lebe. Weiter bringt er vor, dass verschiedene Elemente des Sachverhalts unrichtig festgestellt worden seien, insbesondere würden sie auf Falschaussagen beruhen. Er kümmere sich um seine Hunde, diese würden die Ausläufe mit ihm, seiner Partnerin oder auf dem riesigen Gelände geniessen. Zudem besuche er mit den Hunden die Hundeschule.