Dass der Beschwerdeführer vom Zustand der Gehunfähigkeit innert weniger Monaten täglich drei Stunden mit den Hunden spazieren gehen soll, müsse angezweifelt werden. Zudem leide der Beschwerdeführer nach wie vor an gesundheitlichen Problemen und auch aufgrund des fortgeschrittenen Alters sei es jederzeit möglich, dass sich sein Gesundheitszustand wieder verschlechtern könne. Die Zusicherungen des Beschwerdeführers seien insgesamt zu wenig glaubhaft und die Wahrscheinlichkeit, dass die vermeintlich aktuell positive Situation kein langfristig anhaltender Zustand sei, werde als hoch eingeschätzt. Seit Erlass der angefochtenen Verfügung hätten sich jedoch neue Erkenntnisse ergeben: