So seien die Hunde nicht an die belebte und unbelebte Umwelt gewöhnt worden. Der Beschwerdeführer sei von sich aus und trotz Hinweis des VeD dieser Anforderung an die Hundehaltung nicht nachgekommen, was ein grosses Versäumnis darstelle. Dieses Versäumnis habe sich dann am tt.mm.jjjj im Ausbruch auf die Alpaka- Weide manifestiert. Der Beschwerdeführer habe am Gespräch vom 17. Januar 2024 angegeben, dass er mittlerweile sechs Mal täglich für 30 Minuten mit den Hunden ausserhalb des Gartens spazieren gehe. An diesen Aussagen und der Zuverlässigkeit des Beschwerdeführers würden Zweifel gehegt.