Zudem muss ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) führt in seinen "Erläuterungen der einzelnen Bestimmungen der neuen Tierschutzverordnung" 1 dazu aus, die Stärke der Belastung durch extreme Witterung hänge von einer Vielzahl klimatischer Faktoren ab wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlagsmenge, 1 https://www.blv.admin.ch/dam/blv/de/dokumente/tiere/rechts-und-vollzugsgrundlagen/erlaeuterun- gen-tierschutzverordnung.pdf.download.pdf/Erl%C3%A4uterungen% 20zur%20 Tierschutzverordnung _d.pdf.