Gemäss Art. 36 Abs. 1 der Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 dürfen Haustiere nicht über längere Zeit extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Werden sie unter solchen Bedingungen nicht eingestallt, so muss ihnen ein geeigneter natürlicher oder künstlicher Schutz zur Verfügung stehen, der allen gleichzeitig Platz und Schutz vor Nässe und Wind sowie starker Sonneneinstrahlung bietet. Zudem muss ausreichend trockener Liegeplatz vorhanden sein.