Keinen Verfügungscharakter haben der Hinweis auf die Straffolgen einer Widerhandlung in Dispositiv- Ziff. III. und der Mitteilungssatz in Ziff. IV. Diesbezüglich erübrigt sich eine Überprüfung. 2. a) Die Beschwerdeführenden berufen sich mit Bezug auf die für sie im Mittelpunkt stehende Frage, ob bei der Kontrolle am 30. November 2023 extreme Witterungsverhältnisse geherrscht hätten, auf die Daten von Agrometeo für die Station Seengen in ca. 3 km Entfernung für die Zeit vom 28.-30. November 2023.