"IV. Die Kosten im Rahmen der Unterbringung, Betreuung und Pflege des Tieres werden A._____ auferlegt und mit separater Verfügung erhoben, sobald alle Kosten bekannt sind." 14 von 15 2.2. Im Übrigen wird die Beschwerde vom 27. August 2024 gegen die Verfügung des Amts für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, vom 30. Juli 2024 abgewiesen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von Fr. 1'500.00 zu tragen. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Roger Lehner Leiter Rechtsdienst