GebührG] vom 19. September 2023 [SAR 662.100]). Die DNA-Analyse wurde direkt nach der Beschlagnahmung und damit vor dem 1. Juli 2024 in die Wege geleitet, weshalb sich die Auferlegung der Kosten nach dem bisherigen Gebührenrecht, der Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung vom 7. Juni 1982 (SAR 393.111), richtet. Nach dem bis Ende Juni 2024 geltenden § 22 der Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung erheben die Vollzugsorgane insbesondere für Augenscheine sowie für andere Verfügungen und für die Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen eine Gebühr.