Der Veterinärdienst hat jedoch nur wenige Tage nach Einreichen des Wiedererwägungsgesuchs eine neue Verfügung erlassen und darin auch die vom Beschwerdeführer bis dahin neu vorgelegten Dokumente gewürdigt, wogegen der Beschwerdeführer Beschwerde erhob. Es bestand damit für den Beschwerdeführer kein Interesse an der weiteren Bearbeitung des Wiedererwägungsgesuchs. Der Veterinärdienst wies das Wiedererwägungsgesuch damit zu Recht ab. 2.6 Auferlegung der Kosten der DNA-Untersuchung und der Unterbringung Die Auferlegung der Kosten der DNA-Untersuchung und der Unterbringung von "T._____" sind ebenfalls mitangefochten.