Diese Anforderungen sind als Minimalanforderungen zu verstehen. Die Haltung von "T._____" unter weniger strengen Bedingungen, ohne dass dadurch das Schutzniveau von "T._____" beeinträchtigt würde, ist nicht möglich. Mit der Beschlagnahmung wird unbestreitbar in das Eigentum des Beschwerdeführers eingegriffen. Aufgrund der Ausführungen des Beschwerdeführers ist davon auszugehen, dass er eine emotionale Bindung zu "T._____" aufgebaut hat in der Zeit, als sie bei ihm war. Dies ist jedoch insoweit zu relativieren, als "T._____" im Zeitpunkt der Beschlagnahmung erst rund zwei Monate im Besitz des Beschwerdeführers war.