_" nicht nachvollziehbar. Auch handelte es sich beim erwähnten Husky nicht um einen reinrassigen Husky, sondern um einen Husky-Mischling, wie aus Beilage 18, Seite 8 zur Replik vom 27. August 2024 hervorgeht. Dies alles weist darauf hin, dass die Angaben in den Stammbäumen zu den Rassen der Vorfahren von "T._____" nicht korrekt sind. Aufgrund dieser Auffälligkeiten hat der Veterinärdienst den eingereichten Stammbäumen zu Recht jeglichen Beweiswert aberkannt. Angaben im Kaufvertrag