Dem vom Beschwerdeführer eingereichten DNA-Profil von "S._____" zufolge ist dieser zu 56.6% Tschechoslowakischer Wolfshund und zu 43.4% Grauwolf. Unabhängig davon, welches Profil korrekt ist, stimmt es nicht mit den Angaben im Stammbaum überein. Weiter erscheinen die Vorbringen des Beschwerdeführers, dass die Vorfahren auf Seiten des Muttertiers von "T._____" fast ausschliesslich Tschechoslowakische Wolfshunde gewesen seien und auf Seiten des Vaters viele Mischlinge und auch ein Husky hineingezüchtet worden seien, angesichts der DNA-Ergebnisse von "T._____" nicht nachvollziehbar.