_" eine Rückkreuzung stattgefunden haben, welche in den Stammbäumen nicht verzeichnet ist. Weiter wird der Grossvater von "T._____", "S._____", auf den eingereichten Stammbäumen des Beschwerdeführers als Tschechoslowakischer Wolfshund aufgeführt. Weder das vom Veterinärdienst in der Wolfdog-Database gefundene DNA-Profil noch das vom Beschwerdeführer eingereichte DNA-Profil von "S._____" weisen diesen als reinrassigen Tschechoslowakischen Wolfshund aus. Gemäss dem Eintrag in der Wolfdog-Database ist "S._____" ein Kreuzungstier aus einem Grauwolf (50.2%) und einem deutschen Schäferhund (49.8%). Dem vom Beschwerdeführer eingereichten DNA-Profil von "S._____"