8 von 15 Wie der Veterinärdienst in seiner Stellungnahme vom 6. September 2024 ausführte, muss es rein mathematisch zu einer Rückkreuzung gekommen sein, ansonsten der hohe Wolfsanteil von 43.9% nicht erreicht werden könnte. Ein Wolf-Hund-Hybride hat einen Wolfsanteil von 50%. Wird dieser mit einem Hund gekreuzt, haben die Nachkommen noch einen Wolfanteil von 25%, also weit unter den bei "T._____" gemessenen 43.9%. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass es – entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers – bei den Vorfahren von "T._____" zu einer Rückkreuzung gekommen ist. Der bei "T.___