Da es keinen numerus clausus an zulässigen Beweismitteln gibt, war der Veterinärdienst dazu befugt, eine DNA-Analyse anzuordnen. Aufgrund der äusseren Erscheinung von "T._____" bestand der Verdacht, dass es sich bei "T._____" um ein den Wildtieren gleichgestelltes Tier handelt. Eine DNA- Analyse erscheint als geeignetes Mittel, um den Wildtieranteil von "T._____" zu bestimmen. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass der Veterinärdienst vorliegend eine DNA-Analyse angeordnet hat. DNA-Analyse Speichel Der Veterinärdienst hat beim B._____, eine DNA-Analyse des Speichels von "T._____" durchführen lassen. Gemäss den Angaben auf der Website des Labors ist der Test leistungsfähig genug, um