Werden diese 50%-Wolfsmisch- linge mit einem Hund verpaart, so gelten die Nachkommen der ersten Generation nach Tierschutzrecht noch als Wildtiere. Ab der nächsten Generation hingegen dürfen sie wie Haushunde gehalten werden, sofern kein Wolf mehr eingekreuzt wurde. 2.3.1.2 Verwaltungsrecht Untersuchungsgrundsatz