Entsprechend der Fachinformation Tierschutz des BLV stammt nicht jeder Wolfshund von einem Wolf ab. Anhand der Anzahl Generationen kann bei Wolfsmischlingen kein Rückschluss darauf gezogen werden, ob sie unter die Wildtierbestimmungen fallen. Die Kreuzungsprodukte von Wölfen mit Hunden sind fruchtbar und können beliebig oft untereinander gekreuzt werden (der Wildtieranteil bleibt auch nach einer beliebigen Anzahl Generationen bei 50%). Werden diese 50%-Wolfsmisch- linge mit einem Hund verpaart, so gelten die Nachkommen der ersten Generation nach Tierschutzrecht noch als Wildtiere.