Entsprechend den Ausführungen des Veterinärdiensts in seiner Stellungnahme vom 6. September 2024, welche durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 15. Oktober 2024 bestätigt wurden, sind nach Art. 86 TSchV folgende Kreuzungstiere den Wildtieren gleichgestellt: