Die TSchV unterteilt Tiere nach Domestikationsstatus in Haustiere und Wildtiere (Art. 2 Abs. 1 TSchV). An die Zugehörigkeit zu einer Kategorie sind unterschiedliche Anforderungen an die tierschutzgerechte Haltung geknüpft. Als Haustiere gelten unter anderem Haushunde. Zu den Wildtieren gehören Wirbeltiere, ausser die Haustiere sowie Kopffüsser und Panzerkrebse (Art. 2 Abs. 1 TSchV).