Weiter wird Vertrauen in das Verhalten der staatlichen Behörde, eine Vertrauensbetätigung und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Vertrauen und der Vertrauensbetätigung verlangt. Zuletzt muss zwischen dem Interesse am Vertrauensschutz und entgegenstehenden öffentlichen Interessen abgewogen werden (ULRICH HÄFELIN/GEORG MÜLLER/FELIX UHLMANN, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl., Zürich/St. Gallen 2020, Rz. 624 ff.). Im Falle von unrichtigen behördlichen Auskünften sind die Anforderungen an den Vertrauensschutz durch die Rechtsprechung präzisiert worden. Insbesondere muss die Auskunft geeignet sein, Vertrauen zu begründen.