Abschliessend führt der Veterinärdienst in seiner Duplik vom 16. Oktober 2024 aus, dass das vom Beschwerdeführer eingereichte Profil des Grossvaters von "T._____" angezweifelt werden müsse. Aber auch wenn das Profil seine Richtigkeit haben würde, sei der Grossvater von "T._____" ein Wolfshybrid mit einem hohen Wolfanteil. Die Rasseanteile von "T._____" würden nicht mit den eingereichten Stammbäumen übereinstimmen. Dies sei ein Hinweis, dass die DNA-Analyse des Grossvaters von "T._____" nicht stimme und eine weitere Fälschung vorliege. 2.2 Vertrauensschutz