Darauf würden auch die Angaben im Kaufvertrag hindeuten. Es lägen nur die Stammbäume der Eltern, nicht derjenige von "T._____" vor, wobei die Elterntiere auf den Stammbäumen anders heissen würden als im Kaufvertrag von "T._____" und keine Mikrochipnummern angegeben seien. Der Veterinärdienst habe die Telefonnummer des Beschwerdeführers nicht gekannt, weshalb eine telefonische Kontaktaufnahme vor Ort nicht möglich gewesen sei. Die von der Sitterin angegebene Nummer sei eine ausländische Nummer gewesen. Hinsichtlich der Haltung von "T._____" bemerkt der Veterinärdienst, dass der Beschwerdeführer keine dauerhafte Betreuung von "T._____" habe organisieren können.