2 von 15 Der Veterinärdienst entgegnet in seiner Stellungnahme vom 26. Juni 2024 sowie seiner Beschwerdeantwort vom 10. Juli 2024, dass der Beschwerdeführer seiner Pflicht, sich in ausreichendem Masse vor der Anschaffung eines Tieres über die rechtlichen Grundlagen zu informieren, nicht nachgekommen sei. Aufgrund des äusseren Erscheinungsbilds von "T._____", ihrer Herkunft sowie ihres Verhaltens bestehe der dringende Verdacht, dass es sich um ein Wildtier oder ein den Wildtieren gleichgestelltes Tier handle. Darauf würden auch die Angaben im Kaufvertrag hindeuten.