Der Beschwerdeführer hat ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Änderung der Verfügung vom 30. Juli 2024, mit welcher der Veterinärdienst die definitive Beschlagnahmung von "T._____" angeordnet und ihm die Kosten der DNA-Analyse sowie der Unterbringung von "T._____" auferlegt hat. Er ist somit zur Erhebung der Beschwerde gegen diese Verfügung befugt. 1.4 Übrige Eintretensvoraussetzungen Die übrigen Voraussetzungen nach §§ 43 und 52 VRPG sind betreffend die Beschwerde gegen die Verfügung vom 30. Juli 2024 erfüllt. 1.5 Fazit