Die DNA-Analyse wurde in der Zwischenzeit durchgeführt, weshalb es der Beschwerde hinsichtlich der Anordnung der DNA-Analyse an einem praktischen Interesse fehlt. Die Kosten der DNA-Analyse wurden dem Beschwerdeführer auch in der Verfügung vom 30. Juli 2024 auferlegt, weshalb dies im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen diese Verfügung abgehandelt werden kann. Es fehlt dem Beschwerdeführer damit an der Beschwerdelegitimation bezüglich der Verfügung vom 28. Mai 2024.