e der Verordnung über die Delegation von Kompetenzen des Regierungsrats [Delegationsverordnung, DelV] vom 10. April 2013 [SAR 153.113]). Dementsprechend ist das Departement Gesundheit und Soziales für die Beurteilung der vorliegenden Beschwerden zuständig. 1.2 Beschwerdefrist Die Verfügung des Veterinärdiensts vom 28. Mai 2024 wurde dem Beschwerdeführer am 3. Juni 2024 zugestellt. Die Verfügung des Veterinärdiensts vom 30. Juli 2024 ging dem Beschwerdeführer (Rechtsvertreterin) am 31. Juli 2024 zu. Mit den Beschwerdeschriften vom 19. Juni 2024 und vom 27. August 2024 hat der Beschwerdeführer die Beschwerdefrist von jeweils 30 Tagen gemäss § 44 Abs. 1 VRPG gewahrt.